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VG Berlin, 16.04.2013 - 4 K 35.12 V |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 2 Abs. 3 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, AsylVfG § 42, SGB II § 31
Visum, Familienzusammenführung, nationales Visum, Sicherung des Lebensunterhalts, Ausnahmefall, atypischer Ausnahmefall, eheliche Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, familiäre Beistandsgemeinschaft, gegenseitige Hilfestellung, Hilfestellung, Hilfe, ...
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- OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
Visa; Visum; Ehegattennachzug; Kindernachzug; Kamerun; Abschiebungshindernis …
Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 4 K 35.12
Ist aber ein dauerhafter Aufenthalt des Ehemannes der Klägerin in Togo mit einer extremen Lebensgefahr für ihn verbunden, dann ist es den Eheleuten nicht zumutbar, die eheliche Lebensgemeinschaft dort zu führen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, zitiert nach Juris dort ab Rn. 28 betreffend den Ehegattennachzug zu einem HIV-Infizierten aus Kamerun). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11
Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen …
Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 4 K 35.12
Zu den Maßstäben dafür führte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 21. Mai 2012 - OVG 2 B 8.11 - Näheres aus, das den Beteiligten aus dem Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss vom 3. Juli 2012 bekannt ist.